§. 1. Land und Volk der Germanen.
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Familienglieder. An das Wohnhaus schlossen sich Stall und Scheune an. In unterirdischen Räumen wurden die Vorräte ausbewahrt und durch Stroh und Baumzweige gegen die Strenge des Winters geschützt. Das Besitztum des Einzelnen nannte man Gehöft.
Tugenden. Die alten Deutschen zeichneten sich durch Liebe zur Freiheit, durch Mut und Tapferkeit, Treue und Redlichkeit aus. Ein deutsches Ja galt nach Tacitus mehr als ein römischer Eid. Nicht minder rühmten die Römer die Reinheit ihrer Sitten und ihre unbegrenzteg äst freund sch aft. Sie hielten es für Unrecht, einem Fremden ein Obdach zu verweigern, und bewirteten jeden nach Vermögen. Besaß ein Hauseigentümer selbst nichts, was er seinem Gaste hätte vorsetzen können, so geleitete er den Fremden dahin, wo er mit gleicher Freundlichkeit, wie ein Bekannter des Hauses, gastlich ausgenommen wurde. Verließ der Gaftsreund das Haus, so gab man ihm mit, was er verlangte.
Laster. Doch waren die alten Deutschen nicht frei von Fehlern. Mit Recht warf man ihnen Liebe zum Tr unke und zum Spiele vor. Sie hielten es für keine Schande, Tag und Nacht bei Trinkgelagen hinzubringen, wobei häufig Zank und Streit entstand und blutige Raufereien die derbsten Schmähreden unterdrückten. Man benutzte aber auch solche Gelage zur Aussöhnung oder beriet bei ihnen die wichtigsten Angelegenheiten der Familie und der Gemeinde, selbst Krieg und Frieden; doch wurde ein bindender Entschluß immer erst am folgenden Tag gefaßt. Ebenso leidenschaftlich wie dem Trunke waren sie dem Würfelspiel ergeben. Sie trieben es seltsamerweise nüchtern, wie ein ernstes Geschäft und wagten aus Gewinn und Verlust so tollkühn, daß sie, wenn alles verloren war, auf den letzten entscheidenden Wurf sogar Leben und Freiheit setzten. Mit bewunderungswürdiger Standhaftigkeit hielten sie ihr Wort auch in einer so verwerflichen Sache. Der Verlierende ging ohne Murren und Widerrede in die freiwillige Knechtschaft und ließ sich ruhig binden und verkaufen, auch wenn er jünger und stärker war als sein glücklicher Gegner. In der Regel verkaufte man solche Sklaven, welche man im Spiel gewonnen hatte, und entledigte sich mit ihnen zugleich der Schande des Gewinstes.
Die Beschäftigungen der freien Germanen waren Krieg, Jagd und Fischfang. War der Krieg beendet, so trieben sie die Jagd, für welche die deutschen Wälder die reichste Beute darboten. Die Hörner der Auerochsen umgaben sie mit Silberreifchen und benutzten sie als Trinkgefäße. Diese Beschäftigungen allein hielten die
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s
Aus der deutschen Vorzeit.
Die erste Gemeinschaft der Germanen bildete die Familie. An der Spitze derselben stand der Vater als Oberhaupt und sorgte für Recht und Schutz der Glieder seines Geschlechts (der Sippe). Wurde ein Glied verletzt oder getötet, so waren die übrigen zur Rache, selbst Blutrache verpflichtet, die nur durch öffentliche Unterwerfung zu einer Buße, dem Wergeld, abgewandt werden konnte. Mehrere benachbarte, freie Grundbesitzer bildeten eine Gemeinde oder Markgenossenschaft und befanden sich im Genusse des Gemeindelandes, dem Allmend. Aus mehreren Gemeinden wurde ein Gau, die erste politische Gemeinschaft, gebildet. In jedem Gau wurden zur Neu- oder Vollmondszeit an einem geweihten Orte, der Malstatt, Versammlungen abgehalten, zu welchen jeder freie Mann in Waffen erschien. An der Spitze der Gauversammlung stand ein Fürst oder Gaugraf, wozu die erfahrensten und angesehensten Männer der edeln Geschlechter gewählt wurden. Der Fürst hatte die Versammlungen und Gerichte zu leiten und war außerdem Führer im Kriege. In dieser Versammlung wurde der freie Jüngling wehrhaft gemacht; hier wurde Recht gesprochen über alles, was Leben und Eigentum anging. Konnte die Versammlung in einer Sache das Recht nicht finden, so nahm sie ihre Zuflucht zum Gottesurteil, zumeist zum Zweikampf, wobei dem Sieger das Recht zugesprochen wurde. Vereinigten sich mehrere Gaue zu einem Kriege, so wurde der tapferste Fürst oder Freie zum Herzog gewählt, der für die Dauer des Krieges den Oberbefehl führte und nach Beendigung desselben in seine frühere Stellung zurücktrat. Die Vereinigung aller Kämpfer bildete den Heerbann. Dieser wurde durch Boten oder den Heerpfeil, der Tag und Nacht von Hof zu Hof gebracht wurde, einberufen, und Priester brachten aus den geheiligten Hainen die Götterbilder herzu. Vor dem Beginn der Schlacht stimmten die Kämpfer feurige Schlachtgesänge an, in welchen sie ihre Götter und Helden feierten, und wobei sie aus der Fülle der Klänge aus den Ausgang des Kampfes schlossen. Sie verstärkten den Ton, indem sie den Schild (altnordisch bardhi) vor den Mund hielten, woher diese Sangesweife den Namen Barditus erhielt. Die Kämpfer waren in keilförmiger Schlachtordnung aufgestellt. Frauen und Kinder, die auf den Wanderzügen zugegen waren, blieben während des Kampfes in der „Wagenburg", von wo die Frauen dem Kampf folgten und die Wankenden anfeuerten. Vom Platze zu weichen galt, wenn man zum Kampfe wieder zurückkehrte, mehr für klug als feige. Wer den Schild in Feindeshand ließ, wurde von Opfern und Volksversammlungen aus-
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§. 1. Land und Volk der Germanen.
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geschlossen. Eine Schande war es, die Schlacht zu verlassen, wenn der Führer gefallen war. Wie die Führer um den Sieg, so hatte das Gefolge für sie zu kämpfen. Nach dem Siege wurde die Beute zu gleichen Teilen unter die Kämpfer verteilt und ein Teil den Göttern geopfert. Auf Beutezügen und Heerfahrten nach Abenteuern wurde ein Fürst oft von waffenfähigen und kriegsfrohen Jünglingen und Männern begleitet, die sich ihm freiwillig als Gefolge an-schlofsen und im Frieden als Ehrenwache dienten.
Während bei den meisten germanischen Völkerschaften die Verfassung eine republikanische war, hatten einzelne germanische Stämme, besonders im Osten, Könige. Wo man einen solchen einsetzte, wählte man den Besten und Tapfersten aus den edeln Geschlechtern und erhob ihn vor dem versammelten Volk auf den Schild. Die übertragene königliche Würde blieb erblich, doch so, daß der Nachfolger vom Volke immer wieder gewählt wurde. Der König führte den Oberbefehl im Krieg und vereinigte im Frieden die weltliche und geistliche Gewalt in seinen Händen. Ihm fiel ein Teil des Wergeides und der Kriegsbeute zu; von den besiegten Feinden empfing er Abgaben, von seinen Untergebenen Geschenke. Unter den Königen gewann das Gefolge besondere Bedeutung; sie konnten ihren Dienern höhere Ehren und größeren Landbesitz gewähren; aus ihrem Gesolge wählten die Fürsten ihre Beamten, und die Dienstmannen des Königs, der Marschall, der Kümmerer, der Truchseß und Mundschenk, nahmen bald denselben Rang ein, wie die hohen Beamten der römischen Kaiser. Aus dem Gefolge der Könige ging so ein neuer Adel hervor.
Aus der Einrichtung des Gefolges entstand bei den Franken, Goten und Langobarden allmählich das Feud al- oder Lehnswesen. Wenn nämlich von diesen ein Land erobert war, so wurde es gewöhnlich in 3 Teile geschieden; einen empfing der König, den zweiten seine Krieger, den dritten durften die Besiegten gegen Entrichtung einer Abgabe behalten. Der Krieger empfing ein freies, erbliches Eigentum (Allod), und er verpflichtete sich dafür, beim allgemeinen Aufgebote dem Heerbanne zu folgen. Um Freie aber an seine Person zu fefseln, überließ ihnen der König einen Teil seines Allods zu zeitweisem oder auch lebenslänglichem Nutz- und Nießbrauchs, Ein solches Gut war ein bewegliches; es konnte vom Lehnsherrn wieder gefordert werden, und der Lehnsträger (Vasall) übernahm damit die Verpflichtung, zu den Getreuen oder Dienstmannen seines Herrn zu gehören und denselben in Krieg und Frieden zu schirmen.
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Erste Periode des Mittelalters.
die Peterskirche. Im Ornate eines römischen Patricius kniete er
nach beendigter Messe am Altare und betete; da trat Leo plötzlich hinzu, setzte ihm die Kaiserkrone auf und salbte ihn feierlich zum Kaiser. Das versammelte Volk aber rief dreimal jubelnd aus: „Heil Karl Augustus, dem von Gott gekrönten, dem großen und Frieden bringenden Kaiser der Römer." So war das abendländischrömische Kaisertum in der Person Karls des Großen erneuert. Die germanischen Völkerschaften waren, zu nationaler Einheit verbunden, in das Erbe der Römer eingetreten. In des Kaisers Händen war eine Macht vereinigt, groß genug zur Wahrung von Recht und Frieden, zur Förderung der Wohlfahrt unter den Völkern des Abendlandes. Die Kirche fand unter der Kaisermacht Schutz und Schirm, um durch Ausbreitung und Befestigung der christlichen Religion den Boden zu bereiten, auf dem eine neue Kultur erblühen konnte. Nach der Anschauung der Zeit war das Ideal des christlichen Gottesstaates verwirklicht, indem der Kaiser das weltliche, der Papst das geistliche Schwert führte und beide in innigem Bunde von Gott mit der höchsten Macht ausgestattet waren.
Karls Ruhm verbreitete sich in die entferntesten Länder. Fremde Könige suchten seine Freundschaft und machten ihm Geschenke. Der Kalif von Bagdad, Harun al Raschid (§. 12), schickte eine Gesandtschaft mit vielen und kostbaren Geschenken an ihn ab, unter denen eine kunstreiche messingene Wasseruhr und ein Schachbrett die meiste Bewunderung erregten. Karl erwiderte dieselben, schickte dem mächtigen Herrscher im Orient spanische Maultiere, deutsche Pferde, friesische Gewänder, große Jagdhunde und bewog den Kalifen, daß er die Christen auf ihren Pilgerfahrten schützte und ihnen das heilige Grab zu Jerusalem überließ.
Karls Staatsverwaltung. Karl suchte dem großen Reiche, das er unter seinem Zepter oereinigte, durch eine geordnete Staats-Verwaltung und weise Gesetzgebung Ruhe und Dauer zu verschaffen. Er selbst stand an der Spitze als unumschränkter Herrscher, jede andere vordem bestehende selbständige Gewalt war unterdrückt, die Herzogswürde abgeschafft worden. Er teilte das Reich in Gaue ein und setzte G augrafen in dieselben, welche in seinem Namen die Gau- oder Landgerichte abzuhalten, den Heerbann auszuheben und im Kriege anzuführen hatten. Die Gaue wurden in Hundertschaften, diese wieder in Zehntschaften abgeteilt und mit Richtern für unbedeutende Angelegenheiten versehen. An den Grenzen wurden größere Gebiete zu einer Mark vereinigt und einem
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Extrahierte Ortsnamen: Karls Karls_Ruhm Bagdad Jerusalem Karls Zehntschaften
§. 15. Karl der Große.
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Markgrafen übergeben, dem die Verteidigung der Grenzen gegen äußere Feinde oblag, weshalb er auch größere Rechte und mehr Macht besaß. Über die befestigten Plätze oder Burgen waren Burggrafen, über die kaiserlichen Pfalzen oder Paläste Psalzgrafen eingesetzt. Alljährlich zogen in Karls Auftrag zwei Sendgrafen, je ein geistlicher und ein weltlicher in jedem Sprengel, durch die einzelnen Landschaften des Reiches, welche die Beamten beaufsichtigten, Beschwerden entgegennahmen, die Rechte des Königs wahrnahmen und die Teile des Reiches in fester Verbindung mit ihm hielten. Auf den großen Reichsversammlungen im Mai und den kleineren im Herbste hatten sie Bericht über ihre Sendung abzustatten. Die Reichsversammlung bestand aus allen weltlichen und geistlichen Großen, den hohen Hofbeamten, den Bischöfen, Äbten, Grafen und dem königlichen Dienstgefolge. Sie versammelte sich meist in Verbindung mit der großen Herrschau des Maifeldes, um über Gesetze zu beraten. Außer dieser Versammlung bediente sich Karl bei der Gesetzgebung noch des Staatsrates, der nur aus den hohen Hofbeamten und den Großen des Reiches zusammengesetzt war. Die Beschlüsse dieser Versammlungen unterlagen der Genehmigung des Kaisers. Wurde diese erteilt, so waren sie zu Gesetzen erhoben und erhielten infolge ihrer Einteilung in Kapitel den Namen Kapitularien. Sie bildeten das erste Gesetzbuch der Deutschen. Daneben wurden die alten Rechtsgebräuche der Sachsen, Friesen und Langobarden ausgezeichnet und in Kraft belassen. Alle Fäden der Verwaltung und Gesetzgebung liefen in Karls Händen zusammen: er war der höchste Richter, er verfügte über alle Streitkräfte des Reiches, er entschied über Krieg und Frieden. Seine Befehle untersiegelte er mit seinem Degenknopf, auf welchem sein Namenszug eingegraben war. Bei der Ausfertigung eines Befehles an einen starrsinnigen Vasallen pflegte er wohl zu sagen: „Hier ist mein Befehl und hier das Schwert,
das Gehorsam schaffen wird."
Die bewaffnete Macht Karls bestand aus dem Heerbann und Dem Gefolge. Den Heerbann bildeten alle Freien, welche mindestens vier Hufen Landes besaßen, dann die von mehreren minder Begüterten gemeinschaftlich Ausgerüsteten und die Hintersassen der Freien. Die Geistlichkeit war vorn Kriegsdienst befreit. Das Gefolge bestand aus den Vasallen und ihren Dienstleuten und machte den eigentlichen Kriegerstand aus. Die häufigen Kriege verminderten die 3^hl der Freien, welche, des Kriegsdienstes müde, ihr Eigentum verkauften, um desselben überhoben zu werden, oder es an ange-
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Extrahierte Personennamen: Karl_der_Große Karl Karls Karl Karl Karls Karls
§. 16. Die Frauen.
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2. Unter den germanischen Frauen nahmen die gotischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die altgermanischen Frauen, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man räumte ihnen gesetzlich sogar manche Vorrechte vor den Männern ein und bestrafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den Frauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche, an Männern verübte Vergehen. Doch ist auf der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den alten Germanen, die Frau eine verschiedene Behandlung erfuhr. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem toten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken oder zu verkaufen. Das salische Gesetz der Franken schloß die Töchter von der Erbschaft aus und betrachtete nur die Söhne als erbberechtigt. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich nur von Privatbesitzungen, wurde nachher aber auch auf die Besetzung des Thrones angewandt, dadurch wurde das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch bei den Ostgoten herrschte ähnlicher Brauch.
3. In der Geschichte der Goten werden mehrere ausgezeichnete Frauen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen (§. 7), Theudegota und Ostrogota, waren, erstere an den Westgotenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte sich zum zweitenmale mit Chlodwigs Schwester Audosletis, mit welcher er eine Tochter, Amalasunla, empfing. Nach Theodorichs Tod folgte Amalafuntas Sohn, Athalarich, und seine Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig und zwang die Königin, dem Prinzen gotische Herrn zu Gesellschaftern zu geben. Diese verleiteten den Prinzen zu allen Lastern und führten seinen frühen Tod herbei. Nun bestieg Amalafunta den Thron (§. 7); da die Goten aber einer Frau zu gehorchen für unmännlich hielten, so reichte die Königin ihrem Vetter Theodat die Hand und erhob ihn zum Mitregenten; dieser, ein habsüchtiger, gelehrter und schon bejahrter Mann, hatte eidlich zugesagt, er werde die Regierung der Königin überlassen. Allein bald nach seiner Ankunft in Ravenna ließ er seine Wohlthäterin festnehmen, auf eine Insel des Bolsenasees bringen und im Bade erdrosseln. Ihre Tochter Mathasuinta war zuerst an den Ostgotenkönig Vitiges, nach dessen Tod an den Bruder des Kaisers Justinian vermählt und fand ein frühes Ende (§. 16, 6). Theodorichs Schwestertochter war an den thüringischen Herzog Hermansried verheiratet; ihre
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§. 19, 2. Heinrich I.
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924 brachen sie aufs neue gewaltsam und grausam in das deutsche Reich ein. Heinrich gelang es, einen ihrer Hauptanführer gefangen zu nehmen; er erzwang sich dadurch einen neunjährigen W a f f e n st i l l -stand, verpflichtete sich aber zu einem jährlichen Ehrengeschenk. Diese Zusage wurde gehalten, die Zeit der Waffenruhe aber dazu benutzt, feste Plätze zu schaffen und kriegstüchtige Streiter zu bilden; denn nur am Rhein und an der Donau, wo vor Zeiten die Römer geherrscht hatten, gab es eigentliche, durch Wall und Graben befestigte Städte. Jetzt erst wurden in Sachsen und Thüringen Burgen errichtet, aus welchen später Städte entstanden, wie Merseburg, Meißen, Quedlinburg, Goslar rc. Die Burgen wurden so geräumig angelegt, daß bei feindlichen Überfällen das anwohnende Landvolk aufgenommen werden konnte. Jedesmal der neunte Mann von der durch verliehene Ländereien kriegspflichtig gemachten Bevölkerung sollte in die Stadt ziehen, daselbst wohnen und sich von den auf dem Lande Zurückgebliebenen ein Drittel der Ernte zur Aufspeicherung abliefern lassen, damit es in Zeiten der Not nicht an Mundvorrat mangele. So wurde Heinrich zum „Städteerbauer".
Außer dem Heerbanne, der nur zu Fuße kämpfte, bedurfte es den berittenen Ungarn gegenüber einer tüchtigen Reiterei. Eine solche einzurichten war Heinrichs zweite Sorge. Nach diesen Vorkehrungen führte er mehrere Kriege gegen slawische Völkerschaften. Er überschritt die Elbe, besiegte die Haveller 927 an der Havel, nahm ihre Hauptstadt Brannibor ein und machte ihren Fürsten tributpflichtig. Gegen neue Einfälle errichtete er die Markgrafschaften Nordsachsen (später Altmark genannt) und Meißen, in die er Markgrafen als Richter, Heerführer und Grenzwächter einsetzte. Ebenso zwang er die Böhmen zur Tributzahlung. Als der Ablauf des Waffenstillstandes mit den Ungarn nahte, erschien eine ungarische Gesandtschaft, um das jährliche Ehrengeschenk zu fordern. Heinrich -entließ sie mit harten Worten, und die Gesandten entfernten sich mit furchtbaren Drohungen. Schon im folgenden Jahre (933) zogen die Ungarn in zwei Heerhaufen heran. Die Deutschen waren aber jetzt auf den Reiterkampf eingeübt, und die Ungarn konnten sich ihnen nicht mehr durch schnelle Flucht auf ihren leichten Rossen entziehen. Der eine Heerhaufe wurde von den Sachsen und Thüringern teils ausgerieben, teils zersprengt, der andere, der daraufhin die Belagerung von Merseburg aufgab, wurde von Heinrich 933 „auf dem Ried" bei Merseburg (vielleicht Rietheburg an der Unstrut) so vollständig geschlagen, daß Deutschland nun 22 Jahre von den Einfällen der
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_I. Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Heinrichs Heinrichs Heinrich_-entließ Heinrich Heinrich_933 Heinrich
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Dritte Periode des Mittelalters.
Recht der Königsrvahl übten. Es waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, die Kurfürsten von Sachsen, der Pfalz, Brandenburg und Böhmen. Die geistlichen Kurfürsten begleiteten die Kanzlerwürden der drei Reiche Deutschland, Italien und Burgund, die weltlichen die Ämter des Truchseß, Marschalls, Kämmerers und Mundschenks. Die rheinischen Kurfürsten von Köln, Mainz und der Pfalz wählten den Bruder des englischen Königs Heinrichs Iii., den mit den Welfen und Hohenstaufen verwandten Richard von Cornwallis, die übrigen Kurfürsten wählten den weisen Alfons von Kastilien, einen Enkel Philipps von Schwaben. Aber keiner von Leiden konnte allgemeine Anerkennung im Reiche finden. Richard zog einige Male den Rhein hinauf, verschenkte Schätze und Königsrechte an seine Wähler und fand Anhang, bis in Basel seine Mittel erschöpft waren, worauf er verlassen in sein Land zurückkehren konnte. Alfons betrat nie das Reich, dessen König er geworden war. Die Zeit von Wilhelms Tod bis zur Wahl Rudolss von Habsburg (1256—1273) heißt darum Interregnum (Zwischenreich). Es war eine Zeit des Schreckens für das Reich, wo das Recht mit Füßen getreten wurde und die Faust oder das Schwert entschied. Zucht und Ordnung waren gewichen, Fürsten und Städte lagen in beständiger Fehde, die Ritter hausten auf ihren Burgen wie Räuber und Mörder, überfielen die Kaufleute, wenn diese mit ihren Waren zu den Messen und Märkten zogen, trieben Zölle und Brandschatzungen ein und machten Gefangene, wo sie konnten, um Lösegeld zu erpressen. Da in dieser kaiserlosen, schrecklichen Zeit jeder sich selbst Schutz schaffen mußte, so bildete sich das Städtewesen (§. 41) weiter aus: 1254 entstand der rheinische Städtebund, der über 60 Städte den Rhein entlang umfaßte und im 14. Jahrhundert in den schwäbischen Bund (§. 36, 4) überging. In Westfalen suchte das Fehmgericht (§. 41) unter dem Schutze des Erzbischofs von Köln Gesetz und Recht zu wahren; im Norden entfaltete die deutsche Hansa (§. 41) weit über die Grenzen des Reiches hinaus eine bedeutende Macht zu Lande und zu Meere. Aber nur ein thatkräftiger deutscher Kaiser konnte das Reich vor gänzlichem Verfall bewahren.
§• 28. Jxan&reitfi, England", Spanien,
1. Frankreich.
Die Äapetinger, welche von 987—1328 über Frankreich regierten, hatten anfangs wenig Macht und Ansehen, da die Herzöge und Grafen des Reichs ihnen bis auf den königlichen Titel gleichstanden. Zudem gehörten
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Extrahierte Ortsnamen: Mainz Sachsen Brandenburg Deutschland Italien Burgund Mainz Rhein Basel Rhein Westfalen Spanien Frankreich
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Dritte Periode des Mittelalters.
Auf Richard folgte sein jüngster Bruder Johann ohne Land (1199—1216). Er war ein geistesarmer Fürst, der seinen Beinamen daher führte, daß ihn sein Vater bei der Erbverteilung leer ausgehen ließ. Sein Neffe, Graf Arthur von Bretagne, wurde von ihm besiegt und ins Gefängnis gebracht. Als er dort starb, wurde der König des Mordes bezichtigt, und der französische König Philipp August forderte hierauf Johann als seinen Vasallen vor Gericht nach Paris. Da er nicht erschien, so erklärte er ihn seiner Lehen verlustig und eroberte seine französischen Besitzungen. Mit dem Papst Innocenz Iii. geriet Johann in Streit, weil er die Wahl des Erzbischofs Lang ton von Canterbury nicht anerkennen wollte. Als er Gewalt gegen diesen gebrauchte, belegte ihn der Papst mit dem Bann und sein Land mit dem Int erdikt. Trotz und Widerstand des Königs waren vergeblich. Philipp August von Frankreich wurde vom Papste aufgefordert, den ungehorsamen Fürsten und seine Unterthanen zu züchtigen und England zu erobern. Schon war dieser gerüstet, da beugte sich Johann, der seinen Vasallen nicht traute, vor dem Papste und rettete seine Krone, indem er England und Irland gegen eine jährliche Abgabe von 1000 Mark Silber vom päpstlichen Stuhle 1213 zu Lehen nahm. Diese Demütigung erregte große Unzufriedenheit in dem Volk; dazu kam, daß er gegen Philipp August bei Bo uv in es unterlag. Jetzt wurde unter der Leitung des Erzbischofs Langton ein Bündnis der Geistlichkeit und der weltlichen Vasallen gegen den König geschlossen und dieser 1215 zur Ausstellung des großen Freibriefes (magna charta), der Grundlage der englischen Verfassung, gezwungen. Darin versprach der König für sich und seine Nachkommen allen Eingriffen in die bestehenden Rechte zu entsagen. Die Steuern wurden genau bestimmt, jede außerordentliche Erhebung wurde von der Zustimmung eines aus Abgeordneten des höheren Adels und der Geistlichkeit zusammengesetzten Parlamentes abhängig gemacht, die Freiheit des Handels ausgesprochen und das Gerichtswesen neu geordnet. Ein freier Mann sollte nur von seinesgleichen gerichtet, die Forsten und Wasser freigegeben werden. Um eine Verletzung des Freiheitsbriefes zu verhüten, sollte der König alle ausländischen Beamten und feine fremden Söldner entlassen.
Johann weigerte sich zwar, alle diese Punkte zur Ausführung zu bringen und überfiel den Adel mit Heeresmacht; allein dieser rief den französischen Kronprinzen Ludwig (Viii.) zum König aus; doch noch ehe es zu einer entscheidenden Schlacht kam, starb Johann. Ihm folgte fein Sohn Heinrich Iii. (1216—1272), der die Be-
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